Wahlarzt Informationen
Sie haben die Wahl.
Gerne sind wir Ihnen bei der Abwicklung Ihrer Kostenrückerstattung behilflich!
Was ist ein Wahlarzt?
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (des Patienten) ab, sich seinen behandelnden Arzt frei wählen zu können.
Der Wahlarzt ist dabei ein niedergelassener Arzt, der kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse des betreffenden Patienten hat. In Tirol sind fast die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte Wahlärzte.
Was sind die Vorteile eines Wahlarztes?
Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Zeit:
Da der Wahlarzt im Schnitt weniger Patienten als ein Kassenarzt hat, kann sich der Wahlarzt für seine Patienten Zeit nehmen.
♥ flexible Ordinationszeiten
♥ kurze Wartezeiten auf einen Termin
♥ kaum Wartezeiten in der Ordination
♥ ausreichend Zeit für das Arzt-Patienten Gespräch
♥ ausreichend Zeit für sorgfältige Untersuchungen und Diagnostik
♥ ausreichend Zeit für eingehende Befundbesprechungen
♥ mehr Service für den Patienten
Wie komme ich zum Wahlarzt?
Mit Ihrem persönlichen Problem können Sie sich direkt an den Wahlarzt Ihres Vertrauens wenden. Natürlich ist aber auch eine Überweisung vom Kassenarzt bzw. Hausarzt, sowie von jedem anderen Wahlarzt möglich.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Laut österreichischer Rechtslage steht dem Patienten eine Kostenrückerstattung zu. Die Höhe richtet sich nach dem Honorar, das die betreffende Krankenkasse dem Vertragsarzt bezahlt, abzüglich eines Selbstbehaltes.
Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z.B. Tauglichkeitsuntersuchungen oder Leistungsdiagnostik bei gesunden Personen, erfolgt von den Kassen keine Kostenrückerstattung.
Ein Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif wird evtl. von einer Privatversicherung übernommen (je nach Vertrag).
Ich orientiere mich mit meinen Honoraren an den Tarifen Ihrer Sozialversicherung, kann aber nicht alle Leistungen zum "Kassentarif" anbieten, weil ich Ihnen soviel Zeit bieten möchte, wie Sie brauchen.
Da die einzelnen Krankenkassen nicht alle die gleichen Tarife und Selbstbehalte haben und sich diese laufend ändern, kann ich keine allgemein gültige Preisliste erstellen und Ihnen auch nur ungefähr und unverbindlich sagen, mit welchem Selbstbehalt Sie rechnen müssen.
Scheuen Sie sich bitte nicht, vor Beginn der Behandlung nach einem individuellen Kostenvoranschlag zu fragen!
Übrigens: Eine Gesundenuntersuchung, auf die Sie einmal pro Jahr Anspruch haben, kostet Sie auch beim Wahlarzt nichts (spezielle Zusatzleistungen ausgenommen).
Mehr Information zur Vorsorgeuntersuchung:
https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/Vorsorgeuntersuchung_Neu_LN.html
Kann ich beim Wahlarzt auch ein Kassenrezept bekommen?
Die meisten Wahlärzte haben eine Zusatzvereinbarung mit den Krankenkassen, wonach ihre Rezepte wie Kassenrezepte behandelt werden. Das gilt auch für mich.
Wie wird verrechnet und wie komme ich zu meiner Kostenrückerstattung?
Nach Abschluss der Behandlung bekommen Sie eine detaillierte Honorarnote mit allen durchgeführten Leistungen. Diese reichen Sie bitte gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie bekommen die Rückerstattung auf Ihr Konto überwiesen.
Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. Sprechen Sie uns darauf an!
Wahlarztinformation der Tiroler Ärztekammer
Weitere Fragen zum Thema Wahlarzt?
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
© 2014 Dr. Hubert Gröbner • FA für Innere Medizin, Kardiologie und Sportheilkunde • Murweg 2, 6380 St. Johann in Tirol • Tel +43 5352 64333 • ordination@herzmed.at • www.herzmed.at